Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allfälliges

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle zwischen der Gesellschaft Silbernagl GmbH (in weiterer Folge „der Anbieter“) und den Nutzern im Zusammenhang mit dem Transportdienst „www.suedtiroltransfer.com“ (in weiterer Folge „der Dienst“) abgeschlossenen Verträge Anwendung und bilden deren wesentlichen und integrierenden Bestandteil. Der Transportdienst wird von der Gesellschaft Silbernagl GmbH in der Form des Mietwagendienstes mit Fahrer unter anderem auch von Dritten Mietwagenfahrern ausgeführt und beinhaltet einen flächendeckenden Zubringerdienst für Urlauber aller Herkunftsländer von den bedeutendsten Mobilitätsknoten in Südtirol bis zur Enddestination (gewerbliche und nichtgewerbliche Beherbergungsbetriebe) und umgekehrt.

Die eingesetzten Fahrer sind für die Ausführung des Dienstes geschult und der Deutschen, sowie der Italienischen Sprache und möglichst Englisch mächtig. Die Fahrer sehen sich als Botschafter des Urlaubslandes Südtirol, weshalb dem Nutzer eine entsprechend hohe Qualität des Dienstes geboten werden soll. 

1. Definition
1.1. Unter Mietwagendienst mit Fahrer versteht man den Abschluss eines Beförderungsvertrages und somit die entgeltliche Anmietung eines Fahrzeuges mit Fahrer für eine gewisse Strecke. Der Beförderungsvertrag kann sowohl als Individualtransfer, als auch als Sammeltransfer abgeschlossen werden. In letzterem Fall wird das Fahrzeug mit anderen Nutzern geteilt. 

2. Leistungsumfang
2.1. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Angebots gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit. Der Nutzer wird aufgefordert, zu überprüfen, ob die Angaben über Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Fernbusse, Züge oder Flüge auf der Auftragsbestätigung mit den entsprechenden Daten auf dem Bus- Zug- oder Flugtickets übereinstimmen. Bei Änderungen der Abfahrts- und Ankunftszeiten ist der Nutzer dazu verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig darüber zu informieren. Für die Folgen von Fehlangaben seitens des Nutzers wird keine Haftung übernommen und es erlischt die Beförderungspflicht seitens des Anbieters.

2.2. Die Hauptleistung beinhaltet die entgeltliche Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges samt Fahrer (Beförderung) für eine Fahrt, beziehungsweise, je nach Angebot, für Hin- und Rückfahrt, von einem der Mobilitätsknoten zur Enddestination mit Sammel- oder Individualtransfer.

2.3. Etwaige Sonderleistungen und/oder spezifische Anforderungen werden von Fall zu Fall bei Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung schriftlich definiert und gelten mit der Auftragsbestätigung seitens des Anbieters als gültig und wirksam. Unter anderem gelten als Sonderleistungen und werden vom Anbieter auf Anfrage garantiert: Barrierefreiheit (ohne Aufpreis, bei Buchungen, die mindestens 3 (drei) Tage vor Fahrtantritt erfolgen); Radtransport gegen Aufpreis von Euro 10,00 (bei Buchungen, die mindestens 3 (drei) Tage vor Fahrtantritt erfolgen); Transport von Hunden und anderen Haustieren (gegen Aufpreis und mit Maulkorb- und Leinenpflicht bzw. in entsprechenden Transportboxen).

2.4. Von der Leistung ausgeschlossen sind jedenfalls die Beaufsichtigung der Gäste (unabhängig davon, ob minderjährig oder volljährig), von Tieren (falls explizit als Sonderleistung beantragt und vom Anbieter angenommen), Sachen (Gepäck), sowie sämtliche weitere Leistungen (wie z.B. Abwicklung von Einreise, Visum, Zoll, usw.), die über die im vorliegenden Art. 2.1., definierte Hauptleistung hinausgehen.

2.5. Bei Verspätung des Zuges beziehungsweise Fernbusses wartet der Sammeltransfer für 15 (fünfzehn) Minuten auf den verspäteten Nutzer. Bei Verspätungen von mehr als 15 (fünfzehn) Minuten besteht nach wie vor Beförderungsgarantie. In diesem Fall ist der Nutzer jedoch verpflichtet, den Aufpreis vom Sammeltransfer auf den Individualtransfer zu bezahlen. Falls am selben Tag eine spätere Fahrt mit Sammeltransfer geplant ist, kann der Nutzer diese ohne Aufpreis in Anspruch nehmen. Falls der Nutzer im vorgenannten Fall (Verspätung von mehr als 15 (fünfzehn) Minuten) den Aufpreis vom Sammeltransfer auf den Individualtransfer nicht bezahlen möchte, aber auch nicht die spätere Fahrt ohne Aufpreis mit Sammeltransfer in Anspruch nehmen möchte, kann dies unter keinen Umständen als Nichterfüllung seitens des Anbieters gewertet werden und dem Nutzer steht weder die entsprechende Rückerstattung des Entgeltes, noch die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzforderungen, aus welchem Grund auch immer, zu.

2.6. Bei Verspätung des Zuges, Fernbusses, beziehungsweise Fluges, wartet der Individualtransfer kostenfrei für 30 (dreißig) Minuten auf den verspäteten Nutzer. Sollte die Wartezeit die 30 (dreißig) Minuten überschreiten, wird dem Nutzer für jede angefangene halbe Stunde ein Aufpreis von Euro 20 (zwanzig) berechnet.

2.7. Die Erbringung der Leistung seitens des Anbieters ist an die tatsächliche Erreichbarkeit der Enddestination gebunden. Sollte die Enddestination mit einem Kleinbus (8 Plätze) aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht erreichbar sein (z.B. eine Schutzhütte, eine in einem Naturpark gelegene Unterkunft, Zustand der Straße, usw.), beinhaltet der Leistungsumfang den Transport bis zu jenem Ort, welcher der Enddestination angesichts der jeweiligen Umstände am nächsten liegt. Als solcher gilt jener Ort, ab dem die Weiterfahrt entweder objektiv nicht möglich ist oder jedenfalls nicht möglich ist, ohne dass dadurch der Mietwagenfahrer und/oder die Passagiere einem rechtlichen oder tatsächlichen Risiko ausgesetzt werden.

Das Entgelt für die Erbringung der Dienstleistung ist in diesem Fall nur für die tatsächlich zurückgelegten Strecke geschuldet und dem Nutzer steht es in diesem Fall, vorbehaltlich der Herabsetzung des Preises, nicht zu, etwaige Schadenersatzforderungen, aus welchem Grund auch immer, geltend zu machen. 

2.8. Um eine möglichst geringe Umweltbelastung zu gewährleisten, kann sich unter Umständen bei Sammeltransfers maximal einmal ein Umsteigen als nötig erweisen.

2.9. Bei Sammeltransfers (Kombination von Zielen für mehrere Fahrgäste bzw. Gruppen) nimmt der Sammeltransfer maximal 50 (fünfzig) Prozent mehr Zeit in Anspruch als eine direkte Verbindung. Ab einer direkten Fahrtzeit von 50 (fünfzig) Minuten reduziert sich der vorgenannte Prozentsatz pro 10 (zehn) Minuten Fahrtzeit um jeweils 10 (zehn) Prozent.

3. Leistungsänderungen
3.1. Etwaige Leistungsänderungen (Verspätungen der Abfahrts- und Ankunftszeit) aufgrund objektiver Umstände (z.B. Naturkatastrophen, unvorhersehbares Verkehrsaufkommen, technischer Defekt des ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeuges oder Straßensperren) können dem Anbieter nicht angelastet werden, weshalb dem Nutzer in diesem Fall keine Ersatzansprüche, aus welchem Grund auch immer, zustehen.

3.2. Falls es in den vorgenannten Fällen zur Verlängerung der zurückgelegten Strecke von über 10 (zehn) Kilometern kommt, schuldet der Nutzer dem Anbieter einen Aufpreis, der wie folgt bemessen wird: Beim Sammeltransfer erhöht sich das Entgelt ab dem 11. (elften) Kilometer um Euro 0,3 pro Kilometer pro Person, beim Individualtransfer um Euro 0,9 pro Kilometer.

3.3. Eine Wartezeit bei der Abholung von über 2 (zwei) Stunden, auch in Folge der bei Art. 3.1. genannten unvorhersehbaren Umstände, berechtigt den Nutzer, sofern er die Fahrt noch nicht angetreten hat, zum unentgeltlichen Rücktritt, wobei dieser dem Anbieter telefonisch mitgeteilt werden muss. In diesem Fall sind die bei Art. 6.2. festgesetzten Entschädigungen nicht geschuldet.

Einseitige Leistungsänderungen des Nutzers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 

4. Buchungen
4.1. Der Transport wird bei Onlinebuchungen bis 17:00 Uhr des Vortages garantiert. Für spätere Buchungen kann weder Sammel- noch Individualtransfer garantiert werden. Die telefonische Erreichbarkeit für allfällige Anfragen ist jedenfalls 7 Tage die Woche von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr garantiert. Bei Notfällen kann eine eigens eingerichtete Telefonnummer rund um die Uhr kontaktiert werden (siehe Art. 10).

5. Entgelt und Zahlungsmodalitäten
5.1. Das Entgelt für die Inanspruchnahme des Dienstes wird zwischen Anbieter und Nutzer schriftlich vereinbart und jegliche nachfolgende und abweichende diesbezügliche Vereinbarung muss ebenso schriftlich erfolgen.

5.2. Außer im Falle einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung ist die Zahlung entweder online über die im Internetportal zur Verfügung gestellten Bezahlmöglichkeiten oder in bar an den Fahrer durchzuführen.

5.3. Die Preisgestaltung sieht einen Tarif für „Sammeltransfer“ und einen höheren Tarif für „Individualtransfer“ vor. Die entsprechende Präferenz wird vom Nutzer bei Auftragserteilung ausdrücklich angegeben.

5.4. Das Entgelt beinhaltet außer im Falle einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung die Kosten für Treibstoff, Autobahn- Maut- und Parkgebühren, sowie alle gesetzlich vorgesehenen Steuern und Abgaben. 

6. Rücktrittsrecht
6.1. Dem Nutzer steht es zu, bis 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor Fahrtantritt unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.

6.2. Vorbehaltlich des bei Art. 6.1. zugestandenen Rechtes schuldet der Nutzer dem Anbieter die folgenden Entschädigungen:

  • Rücktritt 48 (achtundvierzig) bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Fahrtantritt: 50 (fünfzig) Prozent des Entgeltes;
  • Rücktritt innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Fahrtantritt: 100 (hundert) Prozent des Entgeltes.

6.3. Eine Umbuchung oder die Ausübung des Rücktrittsrechtes ist ausschließlich online bis 18:00 Uhr des Tages vor Fahrtantritt möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr von Euro 2,50 pro gebuchter Fahrt berechnet. 

7. Haftung
7.1. Der Anbieter haftet im Sinne der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes und erklärt, über die entsprechenden Lizenzen zu verfügen und die nötigen Versicherungspolicen abgeschlossen zu haben.

7.2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Nutzers oder auf höhere Gewalt bzw. Zufall zurückzuführen sind.

7.3. Für Gepäck und Wertgegenstände wird vom Anbieter außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.

7.4. Für Verspätungen und die damit verbundenen Konsequenzen (Verpassen von Fernbus, Zug oder Flug) haftet der Anbieter ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und auf keinen Fall aufgrund höherer Gewalt oder Zufall (wie z.B. unvorhersehbares Verkehrsaufkommen, technischer Defekt des ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeuges, usw.). Dem Nutzer wird jedenfalls eine angemessene Abfahrtzeit vorgeschlagen, die diversen vorhersehbaren Verspätungsfaktoren Rechnung trägt. 

8. Verhalten und Verpflichtungen des Nutzers
8.1. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben (wie z.B. Gurtpflicht) und die Anweisungen des Fahrers und der Vertreter des Anbieters strikt zu befolgen. Alkohol- und Drogenkonsum, sowie Rauchen, sind strikt untersagt. Bei Nichtbefolgung kann der Nutzer von der Beförderung ausgeschlossen werden, ohne dass daraus ein Schadenersatzanspruch erwächst.

8.2. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Beschädigung des Fahrzeuges seitens des Nutzers haftet dieser für die verursachten Schäden. Der Anbieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich auch die strafrechtliche Geltendmachung seiner Interessen vor.

8.3. Sollte dem Anbieter durch das Fehlverhalten des Nutzers eine Verwaltungsstrafe, Geldbuße oder Geldstrafe (z.B. wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung) auferlegt werden, wird diese vom Nutzer auf einfache Anfrage ersetzt. 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
9.1. Der Transportdienst, der entsprechende Vertrag, sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der italienischen Gesetzgebung.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für jeglichen im Zusammenhang mit dem Transportdienst, dem entsprechenden Vertrag, sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen stehenden Rechtsstreit ist Bozen.

9.3. Die Ungültigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit/Wirksamkeit des Vertrages. 

10. Mitteilungen
10.1. Alle in Verbindung mit dem gegenständlichen Dienst / Vertrag auftretenden Fragen, Anträge, Beschwerden und Mitteilungen müssen an die folgenden Adressen gerichtet werden:

Silbernagl GmbH

Schlernstrasse 39/1 – 39040 Seis

E-Mail: info@silbernagl.it

ZEP (zertifizierte elektronische Post): silbernaglgmbh@pec.rolmail.net

Telefon (7 Tage die Woche von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr): +390471706633

Telefon für Notfälle (7 Tage die Woche rund um die Uhr): +393355770600

Fax: +390471707400

11. Privacy
11.1. Die personenbezogenen Daten werden gemäß GDPR 679/2016 verarbeitet. Ausführliche Informationen über den Datenschutz und über die Rechte der betroffenen Personen können unter www.suedtiroltransfer.com abgerufen werden.